Nicht immer lässt sich die Gegenseite auf einen gemeinsamen Gutachter einigen. Manchmal will sie es nicht, manchmal ist der Konflikt schon zu weit fortgeschritten, und manchmal brauchen Sie schlicht erst einmal für sich selbst Klarheit, bevor Sie überhaupt entscheiden, wie Sie weiter vorgehen. Für genau diese Fälle erstelle ich als Immobiliengutachter Privatgutachten im Auftrag einer Partei: Sie beauftragen mich, Sie erhalten das Gutachten, und Sie allein entscheiden, was damit geschieht.
Meine Aufgabe besteht darin, den strittigen Punkt fachlich zu klären und nachvollziehbar zu dokumentieren – den Wert einer Immobilie ebenso wie einen Bauschaden samt Ursache und Beseitigungskosten. Sie bekommen damit zunächst etwas, das im Streit oft völlig fehlt: eine belastbare Tatsachengrundlage. Erst wenn Sie wissen, was tatsächlich vorliegt und was es kostet, können Sie sinnvoll entscheiden, ob Sie verhandeln, nachgeben, fordern oder klagen.
Ein Punkt, der hier entscheidend ist und häufig missverstanden wird: Dass eine Partei mich beauftragt und bezahlt, ändert nichts an meiner Arbeitsweise. Ein Gutachten, das Ihnen nach dem Mund redet, ist keinen Cent wert – die Gegenseite zerlegt es, und vor Gericht fällt es in sich zusammen. Was Ihnen tatsächlich nützt, ist ein Gutachten, das methodisch sauber hergeleitet ist und jeder Überprüfung standhält. Deshalb ermittle ich das Ergebnis genauso, wie ich es als neutraler Gutachter ermitteln würde. Der Unterschied liegt nicht im Ergebnis, sondern darin, dass Sie es exklusiv in der Hand haben. Und falls das Ergebnis nicht in Ihrem Sinne ausfällt, erfahren Sie das von mir – rechtzeitig, bevor Sie viel Geld in eine aussichtslose Position investieren.
Typische Anlässe kennen Sie vermutlich. In einer Erbengemeinschaft legt ein Miterbe eine Bewertung vor, die Ihnen zu hoch oder zu niedrig erscheint, und Sie wollen wissen, woran Sie sind, bevor Sie unterschreiben. Bei einer Trennung geht es um den Wert im Zugewinnausgleich. Nach einem Kauf zeigen sich Mängel, und Sie brauchen für eine Minderung die Zahlen dazu. Ein Bauträger bestreitet einen Mangel, den Sie deutlich vor sich sehen. Ein Vermieter oder Mieter schiebt Ihnen die Verantwortung für einen Feuchtigkeitsschaden zu. In all diesen Fällen steht sonst Behauptung gegen Behauptung – und derjenige mit dem längeren Atem oder dem größeren Selbstbewusstsein setzt sich durch.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich in meinem Fall aus der Kombination beider Fachgebiete. Als Maurer- und Betonbauermeister mit über vier Jahrzehnten Berufserfahrung beurteile ich die Bausubstanz aus eigener Praxis, und als Sachverständiger für die Wertermittlung übersetze ich sie in Euro. Gerade im Streit ist genau diese Verbindung entscheidend, denn die Auseinandersetzung dreht sich fast nie nur um eine der beiden Fragen. Ob ein Riss ein Mangel ist, ist die eine Sache – was er den Wert Ihrer Immobilie kostet, die andere. Für eine Minderung, einen Schadensersatzanspruch oder eine Abfindung brauchen Sie beides, und Sie bekommen es bei mir aus einer Hand.
Ein Privatgutachten ist kein Gerichtsgutachten – das sage ich offen, weil Sie es wissen sollten. Es wird im Verfahren als qualifizierter Parteivortrag gewertet. Genau darin liegt aber seine Stärke: Es zwingt die Gegenseite zur inhaltlichen Auseinandersetzung, es dient Ihrem Anwalt als fundierte Grundlage für die Strategie, und ein gerichtlich bestellter Sachverständiger muss sich später damit auseinandersetzen. In der Praxis führt das häufig dazu, dass es gar nicht erst zum Prozess kommt, weil die Gegenseite einlenkt, sobald belastbare Zahlen auf dem Tisch liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Kosten eines Privatgutachtens später sogar als Kosten des Rechtsstreits erstattet bekommen, wenn es unmittelbar der Prozessführung diente – ob das in Ihrem Fall greift, klärt Ihr Anwalt.
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt. Wer erst zum Gutachter geht, wenn die Klage bereits läuft, hat oft die beste Gelegenheit verpasst. Und bei Bauschäden gilt zusätzlich: Sanieren Sie nicht, bevor der Zustand fachkundig dokumentiert ist – mit der Sanierung verschwindet regelmäßig der einzige Beweis, auf den sich Ihre Ansprüche stützen ließen. Muss es dafür einmal schnell gehen, bin ich für Sie auch am Wochenende erreichbar.
Zusammengefasst bietet Ihnen mein Privatgutachten eine fachlich fundierte, methodisch neutrale Feststellung, die ausschließlich Ihnen gehört – zum Wert Ihrer Immobilie ebenso wie zu Schäden an der Bausubstanz. Sie entscheiden, ob und wann Sie es einsetzen. Und Sie treten Miterben, Verkäufer, Bauträger oder der Gegenseite nicht mit einer Meinung gegenüber, sondern mit nachprüfbaren Fakten schwarz auf weiß.